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Zu unseren Mandanten im Sector Health Care zählen Krankenhäuser, Altenheime und vergleichbare Einrichtungen. Diese Mandanten haben unterschiedlichste Rechtsformen und Größen. Da sie sich sowohl in kommunaler, kirchlicher als auch privater Trägerschaft befinden, sind wir mit den trägerspezifischen Besonderheiten bestens vertraut. Hinsichtlich unseres Beratungsangebotes für niedergelassene Ärzte (Einzel- und Gemeinschaftspraxen) verweisen wir zusätzlich auf unsere Ausführungen zum Thema Freiberufler.
Die laufenden Tätigkeiten im "Health-Care-Bereich" umfassen u. a. die folgenden Leistungen:
- Jahresabschluss- und Konzernabschluss-
prüfungen nach HGB und nach IFRS
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
- Steuerliche Beratung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Verwendungsnachweisprüfung von Fördermitteln
Auch im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen, z. B. bei der:
- Gründung von Servicegesellschaften unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten
- Erstellung von Investitionsrechnungen
- Erstellung von Businessplänen
- Prüfung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- PPP-Modelle
Durch die Einführung der DRGs (Diagnosis Related Groups oder Diagnose bezogene Fallgruppen) hat sich die Wettbewerbs- sowie die Finanzierungssituation bei den Krankenhäusern verschärft. In diesem Zusammenhang sind wir bei der Entwicklung individueller Konzepte zur optimalen Reaktion auf die sich im Gesundheitswesen permanent ändernden Rahmenbedingungen behilflich. Auch bei der Umsetzung verstärkter Kooperationen zwischen stationären und ambulanten Leistungserbringern, z. B. durch medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder integrierte Versorgungsverträge, unterstützen wir unsere Mandanten.
Auch im Bereich der Pflegeeinrichtungen haben sich in den letzten Jahren, z. B. aufgrund des Pflegequalitätssicherungsgesetzes (PQsG) und der damit verbundenen Einführung von Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (LQVs), umfangreiche Veränderungen ergeben. Bei der Umsetzung der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen beraten wir ebenso, wie wir unsere Teilnahme bei der Führung von Pflegesatzverhandlungen sowie unsere Mithilfe bei der gesonderten Berechnung nicht geförderter Investitionsaufwendungen für Pflegeeinrichtungen nach dem Landespflegegesetz GesBerVO anbieten.
Die Betreuung unserer Mandanten erfolgt durch qualifizierte und im Gesundheitswesen erfahrene Ansprechpartner.
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