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Wir beraten sowohl Gebietskörperschaften (Bund, Land, Kreise, Kommunen) als auch Unternehmen und Einrichtungen, an denen Gebietskörperschaften beteiligt sind. Dazu zählen Versorgungsunternehmen, Entsorgungsbetriebe, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Grundstücksgesellschaften, Wohnungsbaugesellschaften, Gebäudemanagement, Bauhöfe, Bäder, Lokalfunksender, Einrichtungen zur Stadtreinigung, aber auch Verkehrsunternehmen, Volkshochschulen, Zoos oder Jugendheime. Das Tätigkeitsspektrum im Rahmen unserer prüferischen Tätigkeit ist vielfältig und erstreckt sich dabei neben der Durchführung von Jahresabschlussprüfungen insbesondere auf Prüfungen gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, Prüfungen von Konzessions- abgabeabrechnungen und auf Prüfungen nach Maßgabe des EnWG, des EEG und des KWKG.
Neben der prüferischen Tätigkeit steht bei
uns die steuerliche und betriebswirtschaft-
liche Beratung des öffentlichen Sektors im
Vordergrund. Die Einrichtungen und Unter-
nehmen der öffentlichen Hand stehen vor
neuen Herausforderungen, denn veränderte
Rahmenbedingungen und zunehmende
Haushaltsprobleme verlangen zukunfts-
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weisende Strategien. Dazu zählen beispielsweise die Einführung des doppischen Haushalts- und Rechungswesens in den kommunalen Gebietskörperschaften oder Public Private Partnership-Modelle (PPP). |
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Während die ersten Gebietskörperschaften bereits Eröffnungsbilanzen und Produkt- haushalte erstellt haben, bereiten andere sich auf die Erstellung der Jahresabschlüsse und vielleicht auch schon auf die Erstellung des ersten kommunalen Gesamtabschlusses vor. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Einführung des neuen Rechnungs-
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wesens, bei der Erstellung von Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss oder Gesamtabschluss
oder übernehmen die Abschlussprüfung.
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Die Bandbreite von PPP-Gestaltungen erstreckt sich von Betreiber- und Betriebsführungs- modellen bis zu gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen. Die Anwendungsfelder reichen dabei von Infrastrukturprojekten über öffentlichen Hochbau bis hin zu Projekten im Bereich der Abwasser-/Abfallentsorgung. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeption von PPP-Lösungen und beraten dabei im Hinblick auf die der Wirtschaftlichkeit möglicher Lösungen und die mit der Umsetzung verbundenen steuerlichen, gesellschafts- und vergaberechtlichen Fragestellungen.
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