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Die EU-weite Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRS) zum 1.1.2005 für alle börsennotierten Unternehmen ist eine Reaktion auf die weltweit wachsende Tendenz, dass Unternehmen ihre Jahresabschlüsse nach den Vorschriften der IFRS erstellen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des HGB sind durch die Ausschüttungsbemessungs-
funktion sowie den Gläubigerschutz geprägt, während durch die IFRS die Informationsfunktion in den Vordergrund gestellt wird. Die freiwillige Anwendung der IFRS kann sich für zahlreiche mittelständische Unternehmen z. B. mit Blick auf Bankenratings nach Basel II als vorteilhaft erweisen. Ein nach den Vorschriften der IFRS aufgestellter Jahresabschluss bietet gegenüber einem Jahresabschluss nach dem HGB andere Spielräume zur Bewertung des Vermögens und führt häufig zu einem höheren Eigenkapitalausweis. Unser Leistungsangebot ist darauf ausgerichtet, durch die Anwendung der IFRS für mittelständische Unternehmen Wettbewerbs-
vorteile und verbesserte Finanzierungsvoraussetzungen zu schaffen.
Wir begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung von Einzel- und Konzern-
abschlüssen gemäß IFRS. Auf Wunsch wirken wir bei der Abschlusserstellung aktiv mit, unterstützen durch die Übernahme von Teilaufgaben oder stehen mit unseren Fachkenntnissen zur Seite. Unsere Mitarbeiter verfügen über fundiertes Spezialwissen auf den Gebiet der Abschlusserstellung wie beispielsweise im Bereich der Erstkonsolidierung von Einzelabschlüssen gemäß IFRS 3.
Weiterhin beraten wir unsere Mandanten bei der Umstellung der Rechnungslegung nach HGB auf IFRS oder übernehmen auf Wunsch die Projektleitung. Während des Umstellungsprozesses betreuen wir unsere Mandanten u. a. bei der Erstellung von Bilanzierungshandbüchern und Reportingrichtlinien. Nach einer erfolgreichen Implementierung der internationalen Rechnungs- legung stehen wir – auch unter dem Aspekt der Änderungsdynamik der IFRS – bei der Auslegung von Bilanzierungsfragen und der Beurteilung von Sachverhalten weiterhin mit unserem Know-how zur Verfügung.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach IFRS. Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in der Prüfung von Unternehmen verschiedenster Branchen, Rechtsformen und Größen. Unsere prüferische Tätigkeit umfasst dabei sämtliche Arten von gesetzlichen und freiwilligen Abschlussprüfungen nach IFRS sowie prüfungsnahe Dienstleistungen.
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