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Bei einer Unternehmensnachfolge sind vielschichtige wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Mit unseren Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechts- anwälten bieten wir eine kompetente und umfassende Beratung bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen.
Wir analysieren die betriebliche, gesellschaftsrechtliche, steuerliche und familiäre Situation unserer Mandanten und entwickeln ein Konzept für eine sinnvolle Nachfolgeregelung. Im Rahmen der Überlegungen zu einer Unternehmensnachfolge kann sich herausstellen, dass die bestehende Unternehmensstruktur einer sinnvollen Nachfolgeregelung hinderlich ist und unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten eine Änderung der Gesellschaftsform empfehlenswert ist. Wir unterstützen unsere Mandanten bei Unternehmensumstrukturierungen sowie bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, der Teilung von Gesellschafts- vermögen, Trennung von Gesellschafterstämmen und ähnlichen Regelungen sowie bei der Bewertung des Unternehmens. Auch die Errichtung einer Stiftung ist eine interessante Gestaltung der Unternehmensnachfolge, die wir begleiten.
Die Unternehmensnachfolge bedarf einer sorgfältigen und in der Regel auch langfristigen Organisationsplanung. Zu der Entwicklung eines maßgeschneiderten Konzeptes gehört die Erstellung eines Ablaufplanes, der unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten regelt, zu welchen Zeitpunkten einzelne für die Vermögensübertragung erforderliche Maß-nahmen umzusetzen sind.
Die vertragliche Umsetzung des von uns entwickelten Konzeptes unter Berücksichtigung der eherechtlichen und familiären Situation unserer Mandanten kann durch unsere Rechtsanwälte erfolgen. Sie erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten letztwillige Verfügungen in Form von Testamenten oder Erbverträgen sowie Schenkungsverträgen und sonstigen Verträge. Damit eine Nachfolgeregelung alle Interessen der Beteiligten umfassend berücksichtigt und in Folgejahren Streitigkeiten vorgebeugt wird, entwickeln sie Eheverträge, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen sowie Konzepte zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen einschließlich der erforderlichen Gesellschaftsverträge.
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