Erbrechtliche Gestaltung
Bei der erbrechtlichen Gestaltung sollten möglichst eine dem Willen des Erblassers entsprechende Vermögensverteilung und - bei Vorliegen von Unternehmensvermögen - ein Fortbestand eines Unternehmens sichergestellt werden. Im Falle einer vorweggenommenen Erbfolge ist zudem die Versorgung des Erblassers zu Lebzeiten sicherzustellen.
Wesentliche Gestaltungsmittel für die Regelung der Erbfolge sind das Testament und der Erbvertrag. Diese sind regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Anpassungsbedarf kann sich dabei in allen Bereichen ergeben, die bei Abfassung eines Testaments zu bedenken sind, z. B. durch Veränderungen im Familienstand, wie Geburten, Todesfälle, Hochzeiten, Scheidungen etc., Änderungen in der Vermögenszusammensetzung oder nicht zuletzt auch im Steuerrecht.
