Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht
Die Stiftung ist im deutschen Recht das einzige Rechtsinstitut, mit dem eine natürliche Person ihren Willen auch noch Jahrhunderte nach ihrem Ableben für nachfolgende Generationen verbindlich macht. Nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für Unternehmen bietet das Institut der steuerbegünstigten Stiftungen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.
Unsere langjährige Beratungstätigkeit und besondere Erfahrung mit Stiftungen und anderen steuerbegünstigten Körperschaften versetzen uns in die Lage, unseren Mandanten spezielles Know-how bei der Einrichtung und laufenden Beratung von Stiftungen zur Verfügung zu stellen.
