Unternehmenskauf und -verkauf
Bei einem geplanten Unternehmenskauf oder -verkauf müssen nicht nur die steuerlichen, sondern auch die rechtlichen Gesichtspunkte im Interesse unseres Mandanten berücksichtigt werden. Dazu gehört bspw. auch der Schutz vor Verbindlichkeiten aus alten Rechtsgeschäften beziehungsweise Verpflichtungen, die eine von der Ertragserwartung her sinnvolle Investition in ihr Gegenteil verkehren könnten.
