Internationales Steuerrecht
Durch ein Auslandsengagement können Mittelständler Anteile an neuen Wachstumsmärkten gewinnen. Durch Beratung lassen sich die Investitionsrisiken deutlich begrenzen.
Wir beraten Sie bei Ihrem Auslandsengagement vom formal-rechtlichen Rahmen bis hin zu Steuerfragen, hierbei auch inhaltlich. Das betrifft alle Fragen der Rechnungslegung, insbesondere auch zu Offenlegungspflichten. Unterstützung erhalten Sie natürlich außerdem bei der Erfüllung der unterschiedlichen behördlichen Meldepflichten. Wir begleiten Sie auch gerne in der Phase der Vorbereitung Ihres Auslandsengagements und helfen Ihnen bei der Herstellung von Kontakten und im Umgang mit mittelstandserfahrenen Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern im jeweiligen Land Ihres Interesses.
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