Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten
Selbstverständlich vertreten wir Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten. Dazu gehört nicht nur das Erstellen von Steuererklärungen, sondern auch Ihre Vertretung bei Betriebsprüfungen und bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden, um dort Ihre Vermögensinteressen oder die Interessen Ihres Unternehmens zu wahren. Sollte es erforderlich sein, treten wir für Sie auch vor den Finanzgerichten auf. Im Einzelnen:
- Laufende Beratung
- Betriebsprüfungen
- Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
- Vertretung vor den Finanzgerichten
- Steuerstrafrecht
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Laufende Beratung
Wir begleiten unsere Mandanten auch während des laufenden Geschäftsbetriebs. Betriebswirtschaftliche Abläufe können somit unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte bereits im Vorfeld optimal gesteuert werden.
Betriebsprüfungen
Wir vertreten unsere Mandanten im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen, selbstverständlich auch bei Auseinandersetzungen im Falle abweichender Auffassungen der Finanzbehörden.
Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Auch bei Lohnsteuerprüfungen und Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung stehen wir begleitend und beratend zur Verfügung.
Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
Wir führen für Sie Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden, insbesondere bei Einspruchsverfahren zu Steuerbescheiden. Bei Verfahren mit ausländischen Behörden können wir zusätzlich auf ein Netz von qualifizierten Partnern im entsprechenden Land zurückgreifen.
Vertretung vor den Finanzgerichten
Sollte der Fall eintreten, dass es in einer Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden nicht zu einer Einigung kommt, vertreten wir Ihre berechtigten Interessen auch vor Gericht.
 Steuerstrafrecht
Der Vorwurf einer Steuerstraftat kann schnell im Raum stehen. Wir prüfen die Vorwürfe und suchen vor allem, da viele Vorwürfe eine unterschiedliche Interpretation zulassen, nach einer außergerichtlichen Einigung. Sollte es doch notwendig werden, vertreten wir Sie vor den Finanzgerichten und unterstützen Sie vor ordentlichen Gerichten.
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