Öffentliche Unternehmen und Kommunen
Langjährige Erfahrung bietet Sicherheit. Nicht jede öffentliche Institution muss alle Erfahrungen neu sammeln. Unser Wissen hilft, von den Erfahrungen anderer zu profitieren.
Gebietskörperschaften, ihre Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften erfordern eine besondere Sichtweise. Einerseits handelt es sich um öffentliche Tätigkeiten, andererseits werden solche Tätigkeiten in Eigenbetriebe ausgegliedert, die in privater Rechtsform geführt werden. Teils gibt es auch Partnerschaften mit Privaten (Public Private Partnership).
Unsere Experten prüfen zum Beispiel, ob Ausgliederungen zulässig sind und die Vergabevorschriften beachtet werden. Sie analysieren die Gestaltung von Verträgen und die Auswirkungen auf die Gebühren und die kommunalen Haushalte. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeption von PPP-Projekten, beraten im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und alle mit dem Projekt verbundenen Fragestellungen.
Im öffentlichen Bereich beraten wir zum Beispiel:
- Altenheime
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Bäder
- Bauhöfe
- Berufsförderungs-/Berufsbildungs-Einrichtungen
- Eigenbetriebe
- Entsorgungsbetriebe (Abfall, Abwasser)
- Freizeiteinrichtungen
- Friedhöfe
- Gebäude-Management-Einrichtungen
- Gemeindewerke
- Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Kreise)
- Grundstücks- und Erschließungsgesellschaften
- Krankenhäuser
- Kreiswerke
- Kurbetriebe bzw. -verwaltungen
- Märkte
- Parkhäuser
- Regiebetriebe
- Rechenzentren Rundfunk
- Schulen/Hochschulen
- Servicegesellschaften (Reinigung, Küche etc.)
- Stadthallen
- Stadtwerke
- Stiftungen
- Straßenreinigungsbetriebe
- Telekommunikations-Einrichtungen
- Theater
- Tourismuseinrichtungen
- Umweltbetriebe
- Verkehrsbetriebe (Straßenbahnen, Omnibusse, Flughäfen, Häfen, Eisenbahnen, U- und S-Bahnen)
- Versorgungsbetriebe (Strom, Gas, Wasser, Wärme)
- Volkshochschulen
- Werkstätten für behinderte Menschen
- Wirtschaftsförderungsgesellschaften
- Wohnungsbaugesellschaften
- Zoos
- Zweckverbände
