Versorgungs- und Verkehrsbetriebe
Wasser- wie Energieversorger müssen klein und effektiv sein. Nur so bleibt der Fixkostenblock klein. Dieser Zwang zur Wirtschaftlichkeit schafft auch die Grundlage für Kooperationslösungen. Unsere Spezialisten berechnen auch wirtschaftlich optimierte Kooperationsmodelle.
Ein besonderes Beratungsfeld sind die Konzessionsverträge für Energieleitungen, da spätestens alle 20 Jahre die Konzessionsverträge neu ausgeschrieben werden müssen. Dazu muss der Wert des Versorgungsnetzes bestimmt werden. Der Erlöswert hängt wesentlich von den Netznutzungsentgelten ab. Bei der Netzbewertung stehen wir Ihnen mit unserer Beratungsleistung zur Seite. Außerdem überprüfen wir, speziell für große Kunden, ob die in Rechnung gestellten Netznutzungsentgelte angemessen sind. Diese Frage ist oft mit einer Standortentscheidung verknüpft.
Auch öffentliche Verkehrsdienstleistungen müssen ausgeschrieben werden. Dabei taucht eine Fülle von Rechtsfragen auf, insbesondere, wenn kommunale Versorger kommunale Verkehrsbetriebe querfinanzieren.
